16.09.2019
Brigitte Lösch MdL zur Vertragsunterzeichnung des "Gute Kita Gesetz" von Bund und Land
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusministerin Dr.
Susanne Eisenmann haben am 16.09. in Stuttgart den
Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTA-Gesetzes in Baden-Württemberg
unterzeichnet. Rund 729 Millionen Euro werden in den Jahren 2019 bis 2022 nach
Baden-Württemberg fließen. Die Mittel ergänzen die dauerhaften, jährlichen
Landesmittel aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung. Ab Herbst 2019
investiert das Land Baden-Württemberg im Rahmen dieses Pakts schrittweise bis
zum Endausbau im Jahr 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich in die
Qualität der frühkindlichen Bildung.
Zur Vertragsunterzeichnung zum Gute Kita Gesetz erklärt
Brigitte Lösch, Sprecherin für frühkindliche Bildung: „Es ist richtig, dass wir nach dem massiven Ausbau der
Betreuungsplätze in den letzten Jahren nun den Schwerpunkt auf die Qualität
legen und ein klares Signal an die Erzieherinnen und Erzieher im Land richten:
Gute Bildung ist uns etwas wert.
Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung und den
Bundesmitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz investieren massiv in mehr Personal und
bessere Rahmenbedingungen für die Fachkräfte sowie zusätzliche Maßnahmen zur
Sprachförderung und die Inklusion - für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr
Teilhabe für alle Kinder. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Plätzen in
Kindertageseinrichtungen ist enorm. Der Ausbau muss weitergehen. Unser Ansatz
lautet: Personal gewinnen, gut bezahlen, Ausbildungskapazitäten hochfahren.
Gebührenfreiheit bleibt ungerecht und ein hohles Versprechen, solange Eltern um
Kita-Plätze konkurrieren und Fachkräfte fehlen! Unser Ziel ist es, dass wir
ausreichend Plätze mit optimalen Lern- und Förderbedingungen schaffen und so
den Eltern im Land den Rücken frei halten im schwierigen Spagat zwischen
Familie und Beruf.
Mit einem Mix aus Maßnahmen wollen wir das Angebot stärken:
Wir brauchen zum Beispiel bedarfsgerechte Öffnungszeiten und mehr
Ganztagesplätze. Wir haben immer betont: Niedrigere Gebühren oder
Gebührenbefreiung muss es ganz gezielt für armutsgefährdete Familien geben.
Gerade finanziell schwache Familien sind dringend auf einen qualitativ
hochwertigen Kita-Platz angewiesen.“